Die AfD scheitert mit ihrem Eilantrag
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, der darauf abzielte, eine Passage im Verfassungsschutzbericht 2022 zu entfernen. Im Bericht wurde festgehalten, dass etwa 10.000 AfD-Mitglieder ein extremistisches Potenzial aufweisen könnten, wofür es laut dem Gericht ausreichende Belege gab.
Die AfD wollte diese Passage aus dem Bericht streichen lassen, jedoch entschied das Verwaltungsgericht, dass das Bundesinnenministerium berechtigt ist, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu informieren, wenn hierfür hinreichend gewichtige Anhaltspunkte vorliegen.
Die Auflösung des sogenannten „Flügels“ um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hat laut dem Gericht nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial innerhalb der AfD verschwunden ist. Die Schätzung von etwa 10.000 Mitgliedern mit extremistischem Potenzial sei nicht willkürlich, sondern basiere auf tatsächlichen Anhaltspunkten von hinreichendem Gewicht. Das Gericht befand, dass auch in der Verdachtsphase die Veröffentlichung solcher Informationen zulässig sei und dass die Voraussetzungen im Fall der AfD erfüllt seien.