Welche Optionen es als Alternative zum Verbot einer Partei gibt
In politischen und gesellschaftlichen Diskussionen wird erörtert, welche rechtlichen Schritte gegen die AfD unternommen werden könnten. Ein Parteiverbot wäre die drastischste Maßnahme, jedoch nicht die einzige Möglichkeit. In solchen Fällen wäre das Bundesverfassungsgericht in der Regel involviert.
Für das Verbot einer Partei in Deutschland sind strenge Kriterien festgelegt, wie im Grundgesetz Artikel 21, Absatz 2 definiert ist:
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Ein Parteiverbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Den Antrag für ein solches Verbot können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Bei Parteien, die nur in einem Bundesland aktiv sind, kann auch die jeweilige Landesregierung einen Antrag stellen.
Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Huber listete im Dezember im MDR die Kriterien für ein Parteiverbot auf. Diese umfassen die Gefährdung der Menschenwürde, der Demokratie und der grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien, „dass der Mehrheitswille sich nicht über Minderheitenschutz, Grundrechte, unabhängige Gerichte und anderes hinwegsetzen kann“. Allein das Verbreiten verfassungswidriger Ansichten reicht nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht für ein Verbot aus. Hinzu kommen muss eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der demokratischen Grundordnung. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Partei eine realistische Chance haben muss, die Gefährdung umzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht betonte zuletzt 2017, als es entschied, die NPD nicht zu verbieten, dass die Partei regelmäßig an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte. Die letzte politische Partei, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, war 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).