Was erlaubt ist – und was nicht

Was erlaubt ist – und was nicht

Sachsen im Lockdown, Schleswig-Holstein verschärft die Regeln, Bayern macht immer mehr dicht: Die Bundesländer reagieren auf die steigenden Corona-Zahlen. Was gilt derzeit wo?

Ab heute gelten die Baden-Württemberg strenge Regeln für Ungeimpfte. Menschen im Schwarzwald -Baar-Kreis, im Ostalb-Kreis und im Biberach -Kreis dürfen die eigenen vier Wände nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr aus dem medizinische Notfall und beispielsweise aus beruflichen Gründen verlassen. Mit den Allgemeinverfügungen für die drei Bezirke ist der Zutritt zu Gastronomie , Hotellerie und Einzelhandel nur geimpften- also geimpften und gelten und geheilten- Busuchern und Kunden erlaubt. Ausgenommen sind Geschäfte und Märkte, die den Bedarf des Grundbedarf decken ,wie Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen und Postämter, Paketdienste und Banken sowie Unternehmen, die körperfreundliche Dienstleistungen erbringen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert