Was erlaubt ist – und was nicht
Was erlaubt ist – und was nicht
Sachsen im Lockdown, Schleswig-Holstein verschärft die Regeln, Bayern macht immer mehr dicht: Die Bundesländer reagieren auf die steigenden Corona-Zahlen. Was gilt derzeit wo?
Ab heute gelten die Baden-Württemberg strenge Regeln für Ungeimpfte. Menschen im Schwarzwald -Baar-Kreis, im Ostalb-Kreis und im Biberach -Kreis dürfen die eigenen vier Wände nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr aus dem medizinische Notfall und beispielsweise aus beruflichen Gründen verlassen. Mit den Allgemeinverfügungen für die drei Bezirke ist der Zutritt zu Gastronomie , Hotellerie und Einzelhandel nur geimpften- also geimpften und gelten und geheilten- Busuchern und Kunden erlaubt. Ausgenommen sind Geschäfte und Märkte, die den Bedarf des Grundbedarf decken ,wie Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen und Postämter, Paketdienste und Banken sowie Unternehmen, die körperfreundliche Dienstleistungen erbringen.