Die Maßnahmen wirken
Die Maßnahmen wirken
RKI-Chef Wieler und Gesundheitsminister Spahn sind angesichts der aktuellen Corona Situation in Deutschland vorsichtig optimistisch. Die Bundesregierung erklärte sich bereit, wichtige Flughäfen finanziell zu unterstützen. Alle Entwicklungen im Live-Blog.
Pflicht zum Insolvenzantrag für bestimmte Firmen weiter ausgesetzt
Um die Belastung durch die Corona Krise zu verringern, wurde die Insolvenzpflicht bestimmter Unternehmen bis zum 30. April ausgesetzt: Nach dem Bundestag hat der Bundestag nun die Verlängerung der Verordnung genehmigt, die für Ende Januar geplant ist . . Daher ist zu erwarten, dass Unternehmen, die vom Corona-Hilfsprogramm profitieren würden, von der Verpflichtung zur Insolvenz befreit sind. Dies gilt jedoch nur für Anträge auf Beihilfezahlung zwischen dem 1. November 2020 und dem 28. Februar 2021. Wenn der Antrag in diesem Zeitraum aus technischen Gründen nicht eingereicht werden kann, gelten besondere Vorschriften auch für Unternehmen, die die Bedingungen für die Unterstützung erfüllen. Offensichtlich sind Unternehmen, die keine Chance haben, Unterstützung zu erhalten oder aufgrund von Unterstützungsgeldern bankrott gehen, nicht enthalten.