Was ab heute gilt (Lockdown in Deutschland)

Was ab heute gilt

Wie viele Personen darf ich ab heute treffen?
Vermutlich kein Einziger richtig. Der Staat hat wenig Handhabe. In Artikel 13 des Grundgesetzes lautet es: Die „Wohnung ist unverletzlich“. Hiermit sind die Hürden für Kontrollen extrem hoch. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz hat exemplarisch bekanntgegeben, dass die Polizei das Verhalten lediglich in Ausnahmefällen in den Appartements kontrolliere – zum Beispiel im Zuge einer Lärmbelästigung. Ebenfalls NRW-Ministerpräsident Armin Laschet versicherte, dass es keine stichprobenartigen Kontrollen von Privatwohnungen geben werde. Die Politik appelliert hier an die Eigenverantwortung. Geöffnet bleiben zudem die Lebensmittelläden, die Wochenmärkte, die Getränkemärkte, die Reformhäuser und der Großhandel. Gleichwohl Abhol- und Lieferdienste, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons bleiben offen. Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Optiker und Hörgeräteakustiker müssen ebensowenig schließen. Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten bieten ihre Services zusätzlich an. Und: Gleichwohl der Weihnachtsbaumverkauf bleibt wahrscheinlich. Der Einzelhandel kämpft obendrein dazu, dass die Übergabe von im Netz bestellter Ware in den Läden gestattet wird. So könnten Elektronikketten, Baumärkte oder gleichermaßen Buchhandlungen weiter ihre Waren im Weihnachtsgeschäft anbieten. Die Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen schließen. Medizinisch unabdingbare Behandlungen, beispielsweise Physio-, Ergo- und Logotherapien wie gleichfalls Podologie/Fußpflege bleiben nichtsdestotrotz weiter wahrscheinlich.

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