Corona: Beschlüsse des Verwaltungsstabes

Corona: Beschlüsse des Verwaltungsstabes

Der Verwaltungsstab hat am Mittwoch, 19. Mai, beschlossen, die am Sonntag, 23. Mai, auslaufenden Allgemeinverfügungen „Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken“, „Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen“, „Maskenpflicht in den Ganztags- und Betreuungsangeboten“ sowie zum Verbot des Alkoholkonsums und -verkaufs auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu verlängern.

Ferner wurde die Aufrechterhaltung der Beschränkungen der Besuchsmöglichkeiten in Hospizen beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit dieser Einrichtungen nicht durch den vermeidbaren Eintrag von Infektionen behindert wird. Auf diese Weise soll allen dort Betreuten wie deren Angehörigen und Freunden die größtmögliche Sicherheit für einen regelmäßigen Zugang geschaffen werden. Die Verfügungen gelten nun bis Sonntag, 20. Juni.

„Wir sind noch nicht über den Berg. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist es erforderlich, Kontakte zu beschränken und wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Ich bitte alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener weiter durchzuhalten und sich an die AHA-Regeln zu halten – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und im Alltag Maske tragen“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt: auf dem Gebiet des „Historischen Fünfecks“; im Kulturpark; auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A); in der Reisingeranlage und Herbertanlage; auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm); auf der Fläche des Bowling Green; auf dem Blücherplatz; auf dem Wallufer Platz; in den Nerotalanlagen; in der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel und auf dem Gebiet in Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße. Neu hinzugekommen ist das Gebiet des Schiersteiner Hafens. Die genaue Abgrenzung dieser Flächen findet sich in den Texten der Allgemeinverfügung sowie auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden. An diesen Örtlichkeiten ist zudem der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr untersagt.

Stadt und Feuerwehr bitten weiterhin darum, nicht die Notrufnummer 112 bei Fragen zum Coronavirus anzurufen. Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden ebenfalls unter der (0800) 5554666 montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

 

Quelle: Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden

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