Corona-Hilfen auch für freie Schauspieler

Corona-Hilfen auch für freie Schauspieler

Nach einem langen Kampf hat die Bundesregierung zugestimmt, kurzfristigen Mitarbeitern im Kulturbereich Corona Hilfe zu leisten. Dies bedeutet, dass Freiberufler jetzt auch Subventionen beantragen können und Freiberufler jetzt auch Corona-Subventionen erhalten können. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Staatsminister de  Kulturministeriums Monica Grütters (CDU) in Berlin kündigten an, zwischen Januar und Juni bis zu 7.500 Euro zu unterstützen. Sie hatten sich zuvor auf dieses zusätzliche Modul im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfe III für „kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten“ geeinigt.

Freiberufliche Beschäftigte und Schauspielerinnen konnten im Gegensatz zu Selbständigen eine solche Unterstützung noch nicht beantragen. Der Grund dafür ist, dass sie nicht als Hauptbeschäftigung selbständig sind, sondern nur in der Schauspielerei oder beim Ansehen von Filmen beschäftigt sind. Da ihre Arbeitszeiten zu kurz sind, haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Zuschüsse für kurzfristige Arbeit. Nach Angaben verschiedener Ministerien wurde diese Lücke nun geschlossen, da Freiberufler und Schauspielerinnen aufgrund der Coronavirus-Pandemie seit fast elf Monaten keine Arbeitsmöglichkeiten mehr hatten. Seit März 2020 ist der Bühnenbetrieb vollständig eingestellt. Aufgrund der Corona Krise ist auch die Filmproduktion stark zurückgegangen.

 

 

 

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