Neue Bußgeldkatalog bei Verstößen von Hygienevorschriften

Die Behörden haben aufgerüstet und die Anzahl der Hygiene-Wächter massiv erhöht. In Teilen Deutschlands wurden Menschen innerhalb von 48 Stunden ausgebildet und auf die Öffentlichkeit losgelassen. Ihre Aufgabe? Darauf achten, dass die Hygienevorschriften auch befolgt werden. Die Maskenpflicht gilt nämlich mittlerweile auch auf belebten Straßen oder wie in Bingen am Rhein-Ufer zwischen „Pappa Rhein“ und dem „Palais“ / Biergarten (ehem. Palazzo). Aber auch in der Fußgängerzone in Bad Kreuznach und im dortigen Kurpark.  Die strengeren Regeln wurden im Zuge der steigenden Infektionszahlen umgesetzt. Verzichten darf man auf die Maske in Wäldern, Friedhöfen und beim Autofahren.

Wer aber denkt, dass es schon „ok“ sei auf die Maske zu verzichten und es sich dabei um eine Bagatelle handele, der täuscht sich. In Deutschland rufen Städte und Kommunen Geldbußen bis zu 25.000 Euro auf; wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Üblicherweise werden aber nur 150 Euro fällig. In besonders schweren Fällen wird dann auf die horrende Summe verwiesen; vor allem wenn sich der Masken-Bykott – grob-fahrlässig oder vorsätzlich – zu einer massiven Gefährdung ausweitet und damit die Gesundheit der Menschen gefährdet.

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