Briefwahlbüro öffnete am heutigen Montag  seine Pforten – Bitte die Fristen beachten!

Briefwahlbüro öffnete am heutigen Montag  seine Pforten – Bitte die Fristen beachten!

Das städtische Briefwahlbüro im Stadthaus, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss) öffnet für potentielle Briefwähler:innen zur Wahl zum 20. Bundestag am 26. September 2021 am heutigen Montag, 16. August 2021, seine Türen.

Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Bürgerinnen und Bürgern in Mainz mit Postversand in den nächsten Tagen (bis spätestens Ende der 35. Kalenderwoche) zu.

Besucher:innen werden gebeten, den barrierefreien Zugang des Briefwahlbüros über die Große Bleiche zu nutzen. Der Eingang ist ausgeschildert. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz und bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit.

Sollte ein/e Wahlberechtigte/r am 26. September 2021 seine/ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürger:innen unter der Anschrift Stadtverwaltung Mainz

–              Briefwahlbüro –

Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße  1

55115  Mainz

die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen für die Wahl zu beantragen.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen zu den aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 – 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher  Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen eine beauftragte Person die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl abholen, so muss der/die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.

Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich  versichern, dass er /sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch                                                 08.00 – 18.00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag                                            08.00 – 16.00 Uhr,

Freitag                                                                                08.00 – 13.00 Uhr.

Achtung: Am Freitag, 24. September 2021, ist das Briefwahlbüro überdies von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen müssen an diesem Freitag, 24. September 2021, bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro bean¬tragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 26. September 2021, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 26. September 2021, bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro v o r l i e g e n müssen.

Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden gebe¬ten, die Briefwahlunterlagen N I C H T in ihrem angestamm¬ten Wahllokal abzugeben, sondern Z E N T R A L im Briefwahlbüro im Stadthaus Groß Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss).

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberech¬tigt zu sein, bis zum Sonntag, 05. September 2021, noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen.

Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Aus¬weises wählen gehen.

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