Ab sofort auch Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche im Mainz Impfzentrum
Ab sofort auch Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche im Mainzer Impfzentrum
12- bis 17-Jährige können sich ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung mit dem Impfstoff von BioNTech impfen lassen.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben gestern ein flächendeckendes Angebot von Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren beschlossen. Im Mainzer Impfzentrum können sich deshalb ab sofort auch 12- bis 17-Jährige ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung impfen lassen. Geimpft wird täglich zwischen 8 und 16 Uhr der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech. Vorab findet eine Einzelaufklärung für die Kinder und deren Erziehungsberechtigte durch einen Impfarzt statt.
Darüber hinaus wird die Sonderimpfaktion mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson bis auf Weiteres verlängert. Für diese Aktion können sich alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz für einen Termin unter impfzentrum@stadt.mainz.de melden. Das Impfzentrum Mainz wird sich dann bei den impfwilligen Personen mit einem konkreten Termin in Form einer Bestätigungsmail zurückmelden. Die Besonderheit des Impfstoffs des Herstellers Johnson & Johnson ist, dass nur eine Impfdosis verabreicht wird. Eine Zweitimpfung ist nicht erforderlich. Nach zwei Wochen wird der Impfschutz international akzeptiert, was – auch mit Blick auf einen möglichen Sommerurlaub – große Erleichterungen mit sich bringt.
Spontanes Impfen ebenfalls möglich: Seit vergangener Woche können sich Bürger:innen ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung im Impfzentrum impfen lassen. So soll der Impfschutz für die Menschen schneller, unkomplizierter und weniger Aufwändig erlangt werden. Alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Mainz können sich so spontan impfen lassen. Interessierte können sich montags bis samstags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr vor Ort beim Impfzentrum melden
Weiterhin mitzubringen sind folgende Unterlagen:
– Impfausweis (falls vorhanden)
– Personalausweis (bei Kindern alternativ möglich: Geburtsurkunde, Schülerausweis, Gesundheitskarte, etc.)
– Krankenversichertenkarte zur Datenerfassung