Die neuen Corona-Regeln

Die Corona-Regeln 

Kontaktbeschränkung: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen. Beschränkt ist die Gruppe auf 10 Personen. Kontakte sollten auf ein nötiges Minimum reduziert werden.

Feiern: Feiern auf Plätzen oder in der Wohnung sind laut Beschluss inakzeptabel.

Reisen: Nicht notwendige private Reisen oder Besuche sollten vermieden werden. Übernachtungen für Touristen im Inland sind im November verboten – zwingende Dienstreisen ausgenommen.

Freizeit: Veranstaltungen werden im November verboten. Dazu gehören auch Konzerte, Opern und Theater. Kinos, Messen und Freizeitparks müssen schließen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch Spielhallen, Bordelle und Wettannahmestellen sind von dem Verbot betroffen.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Diskos und Kneipen müssen ab dem 2. November schließen. Lieferung und Abholung von Essen ist erlaubt. Kantinen sind von der Schließung ausgenommen.

Schulen und Kitas: Bleiben geöffnet.

Groß- und Einzelhandel: Supermärkte und Geschäfte bleiben geöffnet. Es gelten jedoch Auflagen, wie viele Kunden erlaubt sind.

Dienstleistungen: Arzt- und Physiotherapiepraxen sowie Friseursalons bleiben unter Auflagen geöffnet. Tattoo-Studios, Massagepraxen und Kosmetikstudios müssen jedoch schließen.

Kirche: Gottesdienste sollen laut dem Beschluss weiter unter Auflagen stattfinden können.

Sport: In der Bundesliga werden im November keine Zuschauer erlaubt sein. Der Amateurbetrieb wird eingestellt. Training im Verein ist also auch verboten. Individualsport (Joggen, Radfahren, etc.) bleibt erlaubt.

 

 

Quelle :www.ruhr24.de

 

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