FAQ Kontaktpersonen

Der Begriff „Kontaktperson“ meint Menschen, die mit Personen, die positiv auf das
Coronavirus getestet wurden, in Kontakt gestanden haben. Unterschieden wird
hierbei der Grad der Kontaktpersonen je nach Intensität, Dauer und Art des
Kontakts.
Kontaktperson 1:
Bei Kontaktpersonen 1 (K1) bestand Kontakt zu einer infizierten und positiv
getesteten Person. Zur Kontaktperson 1 wird man in aller Regel dann, wenn der
Kontakt mindestens 15 Minuten, „Face-to-Face“, also ohne nennenswerten Abstand,
stattgefunden hat. Maßgeblich ist dabei auch der Zeitpunkt des Kontakts. In der
Regel muss dieser innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem positiven Test oder dem
Auftreten von Symptomen beim Infizierten stattgefunden haben.
K1-Personen müssen eine 14-tägige Quarantäne ab dem letzten Kontakt zur positiv
getesteten Person einhalten. Ein negatives Corona-Testergebnis verkürzt diese
Quarantänezeit nicht.

Kontaktpersonen 2:
Unter Kontaktpersonen zweiten Grades (K2) versteht man Personen, die Kontakt zu
einer Index-Person hatten, jedoch nicht die Kriterien einer Kontaktperson 1 erfüllen.
Dazu zählen insbesondere, dass ein ausreichender Abstand und ein sehr zeitlich
befristeter Kontakt mit der Indexperson bestanden. Für Kontaktpersonen 2 besteht
keine Quarantäne.

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