Stadtverwaltung Bingen am Rhein weiter ohne Publikumsverkehr

Stadtverwaltung Bingen am Rhein weiter ohne Publikumsverkehr

Kontaktaufnahme weiterhin telefonisch, digital oder schriftlich möglich
Aufgrund der verlängerten Lockdown-Regelungen im Zusammenhang mit der bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (nachzulesen
auf www.bingen.de/Corona) bleibt die Stadtverwaltung Bingen am Rhein bis mindestens 14. Februar 2021 für den gesamten Publikumsverkehr geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger können alle Anliegen weiterhin wie gewohnt auf telefonischem, digitalem oder schriftlichem Weg an die Stadtverwaltung richten.
Die mit dem Bürgerbüro bereits vereinbarten Termine behalten ebenfalls ihre Gültigkeit und können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandregeln wahrgenommen werden – das Tragen medizinischer Masken (OP-Masken, FFP2-Masken) ist Eingangsvoraussetzung.
Auch die Auszahlung der Wohnungslosenhilfe wird von Mitarbeitenden des Stadtamt
50 wie gewohnt gewährleistet.
Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein ist auch weiterhin zu den normalen Dienstzeiten unter der Telefonnummer 06721-184-0 erreichbar.

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