Was gilt wo an Schulen?

Was gilt wo an Schulen?

Die Corona-Aussperrung hat auch erhebliche Auswirkungen auf Schulen und Kindertagesstätten. Da die Bundesregierung dafür verantwortlich ist, sind die Regeln unterschiedlich – was manchmal zu Verwirrung führt. Überblick. Bund und Länder haben seit langem Schulen eröffnet, aber aufgrund der Corona situation sind jetzt auch Bildungseinrichtungen betroffen: Die Schulen sollten spätestens ab Mittwoch geschlossen sein, da sie sonst zur Einschreibung verpflichtet sind. Dies galt zunächst für den 10. Januar. Für Kinder von Eltern mit systembezogenen Hauptfächern sollte während der Sperrfrist eine Notfallversorgung bereitgestellt werden. Die Regeln unterscheiden sich in den Details. Sachsen hat heute alle Schulen geschlossen, aber in Mecklenburg-Vorpommern bestehen sie weiterhin darauf, offene Kindertagesstätten zu nutzen, während Nordrhein-Westfalen in einigen Fällen auch seine eigenen Regeln befolgt. Art der Entwicklung.Alle waren sich einig, dass die Schule so bald wie möglich nach der Sperrung wiedereröffnet werden sollte. „Dies ist das Letzte, was wir geschlossen und das Erste, was wir geöffnet haben. Bildung ist das Wichtigste, und das war schon immer so“, sagte Premierminister Helge Braun.

Rheinland-Pfalz

Auch Rheinland-Pfalz wird am Mittwoch den Unterricht aussetzen. Die Schule steht Schülern offen, die erst zu Beginn der Ferien am Freitag zu Hause betreut werden können. Das Ministerium erklärte, dass während dieser drei Tage kein Fernunterricht erforderlich sei. Nach den Ferien findet vom 4. bis 15. Januar Fernunterricht statt. Wenn möglich, sollten Klassenarbeiten und Prüfungen, die ursprünglich für den 15. Januar geplant waren, verschoben werden. Abitur – der schriftliche Test beginnt am 7. Januar – wird wie geplant verlaufen und in der Schule sein. Kindertagesstätten sind noch geöffnet, aber wenn möglich, sollten Eltern dafür sorgen, dass sie zu Hause betreut werden.

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