Wahl zur Jugendvertretung in Bingen

Wahl zur Jugendvertretung in Bingen

Bitte Wahlvorschläge einreichen!
Um die Teilnahme der jungen Einwohnerinnen und Einwohner an der Gestaltung der
Kommunalpolitik zu fördern, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, richtet die
Stadt Bingen am Rhein eine Jugendvertretung nach den Vorschriften des § 56b der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ein. Der Wahltag wurde auf Sonntag, den 24.01.2021 festgelegt. Die Jugendvertretung vertritt als überparteiliches und unabhängiges Gremium die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Stadtgebiet wohnen. Die Jugendvertretung soll Anregungen und Wünsche von in Bingen lebenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegennehmen und vertreten. Hierbei werden durch die Jugendvertretung die Belange der Einwohnerinnen
und Einwohner im Alter von 12 bis 21 Jahren sowie Fragen der Kommunalpolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt Bingen am Rhein vertreten.
Aktives Wahlrecht Wahlberechtigt zur Wahl der Jugendvertretung sind alle Einwohner/innen der Stadt Bingen am Rhein, die am Wahltag das 12. aber noch nicht das 21. Lebensjahr
vollendet haben. Darüber hinaus gelten § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Kommunalwahlgesetz entsprechend. Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Passives Wahlrecht
Als Mitglieder der Jugendvertretung können alle Einwohner/innen, die wahlberechtigt sind und am Wahltag das 12. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben,
gewählt werden. Gewählt werden insgesamt 16 Mitglieder für die Jugendvertretung. Die Einreichungsfrist der Wahlvorschläge endet am Dienstag, den 08.12.2020,
16.00 Uhr. Neben allgemeinen Informationen über die bevorstehende Wahl erhalten Sie Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge oder für die Eintragung ins
Wählerverzeichnis bei dem Wahlamt der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Rochusallee 2, Zimmer 0.06, 55411 Bingen am Rhein, Tel.: 06721/184-195,
E-Mail: wahlamt@bingen.de oder über die Homepage (www.bingen.de).

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