Verbesserter Schutz vor Online-Banking-Betrug angestrebt

Banken zahlen derzeit nur unter spezifischen Voraussetzungen Entschädigungen im Falle von Online-Banking-Betrug. Dies soll sich künftig ändern, da die Europäische Bankenaufsicht darauf abzielt, die Rechte der Kunden zu stärken.

Am 27. Juni wird Claudia P., eine Einwohnerin Münchens, unerwartet von einem Anruf erreicht. Unwissentlich gerät sie ins Visier von Cyberkriminellen. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter ihrer Sparkasse aus und besitzt erstaunlich detaillierte Informationen über sie: Adresse, Geburtsdatum und weitere Daten. Claudia P. erinnert sich: „Ich dachte, dass es sich nur um einen echten Mitarbeiter handeln könne, denn wer sonst sollte meine Kontonummer und all diese Informationen besitzen?“

Der Anrufer erkundigt sich, warum Claudia P. ihre Zugangsdaten für Push-TAN nicht aktualisiert habe. Tatsächlich hatte die Sparkasse eine Aufforderung zur Aktualisierung gesendet. Der Anrufer warnt sie eindringlich davor, die Aktualisierung sofort durchzuführen, andernfalls könne sie nicht länger Online-Banking betreiben. „Er sagte, er könne mir sofort helfen“, erinnert sich Claudia P. weiter.

Während des Telefonats sendet der Betrüger ihr eine SMS. Unbewusst öffnet sie mit einem Klick auf den Link in der SMS und der Eingabe neuer Daten den Kriminellen den Zugang zu ihrem Online-Konto. Die SMS ist täuschend echt und vermittelt den Anschein, als stamme sie von der Sparkasse. Die tatsächliche Sparkasse bestätigt die Änderung ihrer Zugangsdaten sogar per E-Mail. Claudia P. schöpft keinen Verdacht.

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