Faeser will zusätzliche stationäre Grenzkontrollen anmelden

Die steigenden Flüchtlingszahlen veranlassen Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu, zusätzliche stationäre Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission anzumelden. Regierungskreise bestätigen diese Maßnahme.

Das Bundesinnenministerium bereitet ein entsprechendes Schreiben an die EU-Kommission vor, um stationäre Grenzkontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz zu beantragen. Bereits seit 2015 gibt es Grenzkontrollen der Bundespolizei an der Grenze zu Österreich.

Die SPD-Ministerin hat kürzlich verstärkte Kontrollen in der Nähe der östlichen Grenze angekündigt und die Auffassung vertreten, dass die Bundespolizei in bestimmten Fällen, beispielsweise wenn Schleusung vermutet wird, Fahrzeuge direkt an der Grenze anhalten kann. Forderungen der CDU-Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, wies sie unter anderem mit dem Argument zurück, dass Personen, die an der Grenze Asyl beantragen, normalerweise nicht zurückgewiesen werden können. Allerdings erleichtern stationäre Kontrollen die Erfassung von Schleusern, da diese bei Kontrollen jenseits der Grenze oft bereits verschwunden sind, wenn die Polizei die irregulär eingereisten Personen aufgreift.

Gemäß den Schengen-Abkommen dürfen Rückweisungen an den Binnengrenzen der Schengen-Länder nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen und müssen zuvor bei der EU-Kommission angekündigt werden. Solche Rückweisungen sind jedoch vergleichsweise selten und werden beispielsweise bei Personen mit Einreisesperre oder solchen, die keinen Asylantrag stellen, durchgeführt.

Obwohl im Schengen-Raum normalerweise das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben derzeit mehrere Länder Grenzkontrollen bei der EU-Kommission notifiziert. Ein Beispiel hierfür ist Frankreich, das aufgrund von Terrorrisiken und irregulärer Migration über die zentrale Mittelmeerroute und die sogenannte Balkanroute Grenzkontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt hat. Diese Kontrollen werden jedoch nicht rund um die Uhr durchgeführt, sondern eher punktuell und situationsbedingt. Ähnliche Maßnahmen sollen wohl auch an den Grenzen Deutschlands zu Tschechien, Polen und der Schweiz ergriffen werden.

Zwischen Anfang Januar und Ende September haben in Deutschland 233.744 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, was etwa 73 Prozent mehr ist als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Viele Kommunen sehen sich aufgrund der steigenden Anforderungen in Bezug auf Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten an ihrer Belastungsgrenze. Diese Belastung hat sich auch erhöht, da seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2024 mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.

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