Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Wie hoch der Zinssatz sein darf, hat das Bundesverfassungsgericht nicht festgelegt. Die Regelung stammt von 1961, gilt aber bis heute. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. In der historischen Niedrigzinsphase nach Ausbruch der Finanzkrise 2008 war dadurch eine viel kritisierte Schieflage entstanden: Es würden Gewinne abgeschöpft, die so im Moment gar nicht zu erzielen seien, sagen Kritiker. Das heißt, die Bescheide können nun nachträglich geändert werden.
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