Hier gilt jetzt die Anti-Corona-Nachweispflicht
Hier gilt jetzt die Anti-Corona-Nachweispflicht
Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Denn die Corona-Inzidenz liegt deutschlandweit über 35. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen. Ab heute muss hier nachgewiesen werden, ob man geimpft, genesen oder getestet ist: Altenheime Krankenhäuser Pflegeheime Friseure Nagelstudios Kosmetikstudios Sonnenstudios Massagestudios Tattoostudios Fitnessstudios Schwimm- und Spaßbäder Spielhallen und -banken Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen Bars Restaurants Hotels Konzerte Sportveranstaltungen Kinos Theater, Oper Fahrschulen Flugreisen Beachtet werden muss, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen. Ungeimpfte müssen ab dann selbst ihre Tests bezahlen, wenn sie einen Nachweis benötigen.
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