Falscher Name auf Corona-Gästeliste
Wer sich in Zukunft im Restaurant als „Mickey Mouse“ ausgibt, könnte zur Kasse gebeten werden. Die Landesregierung hat am Dienstag verkündet: Für falsche Namensangaben soll ein Bußgeld inmitten 50 und 250 € fällig werden.
Seit der Corona-Pandemie existieren Gästelisten nicht bloß für bestimmte Veranstaltungen, anstelle längst innerhalb ganz normalen Restaurantbesuchen. Grund hierzu ist, dass binnen Bekanntwerden eines Corona-Falls Infektionsketten schnellstmöglich nachverfolgt werden sollen.
Dürfen Restaurants den Personalausweis erwarten?
Das Land Baden-Württemberg hat auf Grund steigender Corona-Infektionszahlen die „Pandemiestufe 2“ ausgerufen. Laut des baden-württembergischen Gesundheitsministers Manfred Lucha (Grüne) enthält dies neben verstärkten Appellen zudem ebenso verschärfte Kontrollen im Gastgewerbe. Bußgelder sollen durchaus lediglich für Gäste und nicht für Gastwirte gelten.