Wandern für die Kinderrechte rund um den Rhein-Hunsrück-Kreis

Wandern für die Kinderrechte rund um den Rhein-Hunsrück-Kreis

 

Kinder haben Rechte! Darauf möchte die Aktion „Wandern für die Kinderrechte“ aufmerksam machen. Die Idee ist, die Menschen im Landkreis in Bewegung zu bringen und gemeinsam einmal um den Rhein-Hunsrück-Kreis zu wandern. Die Kreisgrenze umfasst ca. 230 km. Die Gesamtstrecke ist in 25 Etappen zwischen 5 und 14 km unterteilt. Über Höhen und durch Bachtäler, durch den Soonwald und am Rhein entlang – der Rhein-Hunsrück-Kreis hat viele schöne Seiten zu bieten. „Wandern für die Kinderechte“ ist eine Aktion der Kreisjugendförderung in Kooperation mit dem Kreisjugendring und mit Unterstützung durch die Initiative „Land in Bewegung“.

 

Alle die mitmachen möchten, können selbst einen Streckenabschnitt auswählen und diesen im Zeitraum vom 1. bis 25. September 2021 erwandern. Gerne kann dabei auf kreative Weise auf die Kinderrechte aufmerksam gemacht werden: mit Plakaten oder Fähnchen, mit Trillerpfeifen oder Instrumenten, singend, zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit Fackeln am Abend, rückwärtslaufend oder mit verbundenen Augen.

 

Zu den Kinderrechten gehören z.B.

 

  • Das Recht auf Gleichheit, Artikel 2
    • Kein Kind darf benachteiligt werden, alle Kinder haben die gleichen Rechte.

 

  • Das Recht auf elterliche Fürsorge, Artikel 7, 9, 10, 18, 20 & 27
    • Alle Kinder sollen Zeit mit ihren Eltern verbringen können und Eltern haben das Recht und die Pflicht ihre Kinder fürsorglich zu erziehen. Wenn sie dabei Hilfe benötigen, unterstützt sie der Staat.

 

  • Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Artikel 12 und 13
    • Alle Kinder sollen bei Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen können und sagen, was sie denken.

 

  • Das Recht auf Schutz vor Gewalt, Artikel 19, 32, 34
    • Alle Kinder sollen aufwachsen können, ohne das ihnen ein Schaden zugefügt wird. Sie sollen beschützt werden.

 

  • Das Recht auf Gesundheit, Artikel 24
    • Alle Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

 

  • Das Recht auf Bildung, Artikel 28
    • Alle Kinder sollen zur Schule gehen und Lernen können. Der Schulbesuch in der Grundschule darf überall auf der Welt kein Geld kosten.

 

  • Das Recht auf Spiel und Freizeit, Artikel 31
    • Alle Kinder haben das Recht auf freie, nicht verplante Zeit. Sie sollen sich entspannen und spielen können.

 

Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien, in Kindergruppen oder Jugendgruppen, mit ihren Vereinen, ihren Schulklassen oder KiTa-Gruppen oder in vielen anderen Zusammenschlüssen. Mitmachen können ebenfalls Erwachsene, die die Idee gut finden.

 

Die Übersicht der Etappen und die einzelnen Wegbeschreibungen mit den entsprechenden Kartenausschnitten sind zu finden unter www.kreis-sim.de/Wandern-für-Kinderrechte.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen ist die Kreisjugendförderung gerne ansprechbar: Anika Huhn und Dagmar Petri, telefonisch unter 06761 82509 / 557 oder per E-Mail unter kinderrechte@rheinhunsrueck.de.

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