Beschleunigte Einbürgerungen – Wo die Knackpunkte liegen

Das Kabinett hat beschlossen, die Zeitspannen für Einbürgerungen zu verkürzen. Einigen Personen soll es erleichtert werden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Doch andere Personen bleiben außen vor.

Vor sechs Jahren kam Inas Sharif mit ihrem Sohn nach Deutschland, als Teil des Familienzusammenführungsprogramms. Heutzutage lebt die Syrerin getrennt von ihrem Ehemann und erzieht ihren Sohn alleine. Sie hegt den Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Für sie und ihren Sohn würde dies Sicherheit bedeuten, betont sie. „Wir hoffen darauf, hier bleiben zu können, ohne die Furcht, irgendwann abgeschoben zu werden.“

Eine geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die bereits im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition festgelegt wurde, sollte die Einbürgerung für Sharif eigentlich beschleunigen – jedoch könnte es an einer Stelle für sie problematisch werden.

Nun hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass die Einbürgerung künftig in der Regel nach fünf Jahren, anstatt bisher nach acht Jahren, möglich sein soll. Bei herausragenden Integrationsleistungen und fortgeschrittenen Sprachkenntnissen könnte dies sogar nach drei Jahren anstelle von bisher sechs Jahren der Fall sein.

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