Nur wenige Angestellte fragen nach Gehalt ihrer Kollegen
Nur wenige Angestellte machen von ihrem Recht Gebrauch, Informationen über das Gehalt ihrer Kollegen zu erfragen. Nun steht eine Überprüfung des Gesetzes an, da die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen nach wie vor erheblich sind.
Seit 2017 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Auskunft über die Gehälter ihrer Kolleginnen und Kollegen zu verlangen, um ihre Bezahlung mit Personen des anderen Geschlechts zu vergleichen. Allerdings haben bisher nur wenige Beschäftigte von den Möglichkeiten des sogenannten Entgelttransparenzgesetzes Gebrauch gemacht, wie aus einem Gutachten hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Familienministerium wird heute im Bundeskabinett über die Expertise zur Überprüfung des Gesetzes beraten. Das Gesetz sollte ursprünglich dazu dienen, eine größere Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu erreichen.