Schutz vor Gewalt, jedoch nicht vor sexueller Gewalt

Die EU hat sich auf ein wegweisendes Gesetz zum Schutz von Frauen vor sexualisierten Gewalttaten geeinigt – ein bedeutender Fortschritt, der jedoch durch eine bedeutende Lücke getrübt wird: das Fehlen konkreter Bestimmungen zum Thema Vergewaltigung.

Obwohl das Gesetz als historischer Schritt gilt – es ist das erste seiner Art in der EU zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Frauen – bleibt eine entscheidende Frage offen. Die Berichterstatterin der konservativen EVP-Fraktion, Frances Fitzgerald, machte ihre Enttäuschung deutlich: „Es ist nicht gelungen, im Rat eine qualifizierte Mehrheit zu erzielen, um EU-weite Standards für den Straftatbestand der Vergewaltigung zu etablieren – das ist äußerst bedauerlich.“

Diese Lücke bedeutet nicht nur, dass eine Einigung auf den Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ vorerst gescheitert ist, sondern auch, dass es nicht gelungen ist, sicherzustellen, dass Täter EU-weit wegen Vergewaltigung strafrechtlich verfolgt werden können, selbst wenn sie das Opfer weder körperlich angegriffen noch konkret bedroht haben. In 18 von 27 Mitgliedsländern wird derzeit nur in solchen Fällen von einer Straftat gesprochen.