Windräder in Rheinland-Pfalz näher an Wohngebieten erlaubt

Windräder in Rheinland-Pfalz künftig näher an Wohngebieten erlaubt

Wie das Ministerium erläuterte, werden die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen nun ab der Mitte des Mastfußes bemessen und nicht mehr ab der Rotorspitze. Die Änderung der Mindestabstände dürfte auch das sogenannte Repowering, die Modernisierung bestehender Anlagen, erleichtern, falls dabei größere Rotorblätter eingesetzt werden.

Die Landesregierung hatte die Änderung im Koalitionsvertrag vereinbart. Die geänderte Berechnung der Mindestabstände bei Windrädern könne „als erster Schritt zur Umsetzung des neuen Koalitionsvertrages betrachtet werden“ , so Steingaß.
Grundlage ist das Baugesetzbuch des Bundes, das den Ländern derartige Schritte ermöglicht.

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